Vorwort GPA-Bericht

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
hier sind Auszüge aus dem Originaltext, die verständlich machen sollen, warum Sie, die alles bezahlen, auch alles sehen sollten.
Das Gemeindeprüfungsamt (GPA) überprüft als untere Landesbehörde auch die Städte, Ämter und Gemeinden, die der Aufsicht des Kreises unterstehen. Link zum Herunterladen des Berichts ganz unten.
Der Wege-Zweckverband hat die Zusendung des Berichtes nach dem Informationszugangsgesetz verweigert, obwohl das ULD-SH mehreren Fragestellern (Petenten) mitgeteilt hat, dass der WZV dazu verpflichtet sei. Auch bei der Ablehnung der Anträge hat der WZV in erheblichem Maße gegen Rechtsvorschriften verstoßen.
Wer ist das „Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz“ (ULD)? www.datenschutzzentrum.de
Einen ersten Überblick über den GPA-Bericht können Sie sich hier verschaffen. Erläuterungen finden Sie jeweils ab der bezeichneten Seite im Bericht. Schwärzungen des WZV sind vom öffentlich ausgelegten und an einen ausgewählten Personenkreis versendeten Bericht übertragen. Bericht und Stellungnahme des WZV sind an verschiedenen Stellen im Internet zu finden. Der Text ist durchsuchbar, wie wir festgestellt haben.

Unveränderte, beispielhaft ausgewählte Auszüge aus dem Prüfungsbericht, auch zum Thema Breitband :

Seite 40 5. Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit (unverändert aus dem GPA-Bericht, 3 von 6)
• Die an die jeweils im Amt befindliche 1. Stellvertretung des Verbandsvorstehers geleistetenAufwandsentschädigungen wurden unter Verletzung geltenden Rechts gezahlt und sind einzustellen
• Sämtliche Zahlungen der Fahrtkostenerstattungen (über 17.000 €) im Prüfungszeitraum und darüberhinaus erfolgten bzw. erfolgen unter Verstoß gegen § 24 Abs. 3 Satz 1 GO und auch diese Zahlungen sind einzustellen.
• Der WZV verstößt seit mehreren Jahren gegen das Transparenzgesetz.

Seite 75 7.4.2 Verbandssatzung (unverändert aus dem GPA-Bericht, 1 von 3)
• Der vorgeschriebene Nachweis über die Bekanntmachung der Verbandssatzungen und deren Nachtragssatzungen im Internet stand zum Zeitpunkt der Prüfung aus.

Seite 102 8.10 Zusammenfassung letzter Absatz (unverändert aus dem GPA-Bericht)
Insgesamt ist festzustellen, dass die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit trotz der Hinweise aus der vorangegangenen Ordnungsprüfung nicht ausreichend beachtet wurden.

Seite 114 9.3 Verwaltungsgemeinschaft „Straßenbetriebsdienst“ (ab 01.01.2012) (unverändert aus dem GPA-Bericht, 6 von 6)
• Die Existenz der vertraglich vorgesehenen gesonderten Vereinbarung zwischen Kreis und WZV zum Thema „gegenseitige Rechnungsstellung“ konnte nicht nachgewiesen werden.
• Die vorgefundene Dokumentation erschwerte den Prüfungsablauf; die Aktenführung ist zuverbessern.
• Der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 08.12.2011 ist bis zum heutigen Tag schwebend unwirksam.
• Der WZV hat bereits im ersten Jahr des Bestands der Verwaltungsgemeinschaft gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen.
• Entgegen der vertraglichen Regelung wurde das Anlagevermögen zum 01.01.2012 mit einem etwa 3 X so hohen Betrag vom WZV übernommen.
• Den gegenüber dem Kreis präsentierten Plandaten zur Verhandlung des Budgets ab 01.01.2017 fehlte ein Ansatz für vom WZV generierte Erlöse.

Seite 163 11.3 Entwicklung der Betriebsergebnisse für den Bereich Abfallwirtschaft (unverändert aus dem GPA-Bericht, 4 von 9)
• Die überwiegend nicht vorhandene Dokumentation der Auftragsvergaben zur Kalkulation der Abfallentgelte ist als schwerwiegender Verstoß gegen das Vergaberecht zu werten. Vergabeverfahren sind künftig vollständig in verbindlich festgelegter Form zu dokumentieren.
• Ob die Auftragsvergabe über die Vorkalkulation 2013 bis 2015 sowie die Nachkalkulationen für die Jahre 2014 und 2015 ordnungsgemäß erfolgt ist, konnte vom WZV aufgrund der fehlenden Dokumentation nicht belegt werden.
• Der WZV hat sicherzustellen, dass seine Kunden korrekte Rechnungen erhalten auf Grundlage der von der Verbandsversammlung als verbindlich beschlossenen Tarife.
• Durch geeignete Kontrollen des WZV ist sicherzustellen, dass seine Entgelte zeitnah, in korrekter Höhe und vollständig eingezogen werden.

Seite 176 12. Breitband (unverändert aus dem GPA-Bericht, 7 von 7)
• Die Jahresergebnisse des Bereichs Breitband weisen in den Jahren des Prüfungszeitraums negative Ergebnisse mit steigender Tendenz aus.
• Das negative Betriebsergebnis hat sich im Prüfungszeitraum etwa vervierfacht.
• Nach den Businessplänen ist davon auszugehen, dass sich erst nach rund 30 Jahren eine Überdeckung ergibt.
• Es wird in wesentlichem Umfang gegen vertragliche Regelungen der zwischen dem WZV und den für die einzelnen Cluster abgeschlossenen Pachtverträge verstoßen.
• Die Pachtzahlungen wurden vom Betreiber bisher nur als Abschlagszahlungen geleistet. Seit 2013 ist keine Endabrechnung der Pachtzahlungen erfolgt.
• Eine jährliche Abrechnung und ein Bericht über das wirtschaftliche Ergebnis bezogen auf die einzelnen Gemeinden sind bisher nicht vorgenommen worden.
• Damit haben die Gemeinden keinen Überblick über die sie betreffenden Kosten und Risiken.

Seite 185 13. Aufwendungen für externe Beratung (unverändert aus dem GPA-Bericht, 8 von 8)
• Im Prüfungszeitraum ist ein erheblicher Anstieg der Aufwendungen für Beratungsleistungen festzustellen.
• Im Prüfungszeitraum beliefen sich die Aufwendungen insgesamt auf fast 3,4 Mio. €.
• Aufgrund der Vielzahl der vom WZV erteilten Beratungsaufträge stellt sich die Frage, ob externe Beratung in diesem beträchtlichen Umfang erforderlich war und ist.
• Beim WZV werden durch Beratungsaufträge Verwaltungstätigkeiten in einem erheblichen Umfang durch Externe erbracht. Dadurch entsteht eine gewisse Abhängigkeit von den Beratern bzw. von Beratungsleistungen.
• Für die Beratungsleistungen wurden nur zum Teil Vergleichsangebote eingeholt.
• Teilweise wurde keine Vergabedokumentation über das Vergabeverfahren erstellt. Teilweise wurden keine schriftlichen Aufträge erteilt.
• Bei der Auftragsvergabe an eine Beratungsfirma wurden die Vorschriften des § 81 LVwG nicht beachtet.
• Der WZV wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die Hinweise des Bundesrechnungshofes beim Einsatz externer Berater zu beachten.

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